Gesetze / Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
Biokraft-NachV§ 5 Anforderungen an forstwirtschaftliche Biomasse
Stand: 08.12.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Biokraft-NachV%202021/5#abs-1 (1) In dem Staat, in dem die forstwirtschaftliche Biomasse geerntet wurde, die zur Herstellung von Biokraftstoffen verwendet wird, müssen nationale oder subnationale Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Ernte gelten. Für die Biomasse ist mittels Überwachungs- und Durchsetzungssystemen sicherzustellen, dass
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Biokraft-NachV%202021/5#abs-2 (2) Können Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 1 nicht erbracht werden, so ist durch Bewirtschaftungssysteme auf Ebene des fortwirtschaftlichen Gewinnungsgebiets sicherzustellen, dass die Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/Biokraft-NachV%202021/5#abs-3 (3) Biokraftstoffe, die aus forstwirtschaftlicher Biomasse hergestellt werden, müssen die folgenden Anforderungen für die Landnutzung, die Landnutzungsänderung und die Forstwirtschaft erfüllen:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/Biokraft-NachV%202021/5#abs-4 (4) Können Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 3 nicht erbracht werden, so ist durch Bewirtschaftungssysteme auf Ebene des forstwirtschaftlichen Gewinnungsgebiets sicherzustellen, dass die Niveaus der Kohlenstoffbestände und -senken in den Wäldern erhalten bleiben oder langfristig verbessert werden.